In seiner Sitzung vom 23.06.2015 hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP einstimmig die Wiedereinführung des ehemaligen KfZ-Kennzeichens mit dem Kürzel „GV“ beschlossen.

Das GV-Kennzeichen wurde bis zum Jahre 1975 vom ehemaligen Landkreis Grevenbroich, zu dem auch die ehemaligen Gemeinden  Korschenbroich, Kleinenbroich, Glehn, Pesch und Liedberg gehörten, ausgegeben. Im Zuge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 wurde für den neu geschaffenen Kreis Neuss (später Rhein-Kreis Neuss) einheitlich das Kennzeichen „NE“ eingeführt und das GV-Kennzeichen nicht mehr ausgegeben.

Mit der Reform der Fahrzeugzulassungsverordnung im Jahre 2012 ist es auf Antrag der Zulassungsbehörden möglich, ehemalige KfZ-Kennzeichen, die vor der kommunalen Neugliederung in ihrem Zuständigkeitsgebiet ausgegeben wurden, wieder einzuführen. Dieser Antrag wird nun nach dem einstimmigen Beschluss des Kreistages vom Rhein-Kreis Neuss gestellt.

Die Wiedereinführung des GV-Kennzeichens bezieht sich jedoch nicht nur auf die Stadt Grevenbroich. Auch die Fahrzeughalter in Korschenbroich können bei KfZ-Anmeldungen zukünftig wählen, ob sie weiterhin das bisherige NE-Kennzeichen oder das neue (alte) GV-Kennzeichen haben möchten.